Auch in Leverkusen liegt die sogenannte Corona-Inzidenz inzwischen bei stabil unter 35 Personen je 100.000 Bürgern. Am Freitag wurde der letzte Corona-Patient aus einem Leverkusener Krankenhaus entlassen. Über 50 % der Einwohner Nordrhein-Westfalens haben bereits ihre Erstimpfung erhalten, Tendenz weiter stark steigend. Bundesweit hat sich die Corona-Lage weitestgehend entspannt. Von einer pandemischen Ausnahmesituation kann in keiner Weise mehr die Rede sein. Selbst die Bundesjustizministerin hat deshalb erklärt, dass überall Corona-Regeln, insbesondere auch die Maskenpflicht, neu auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden müssten.
Trotzdem gelten in Leverkusen mit der Maskenpflicht unter freien Himmel an bestimmten Orten immer noch über die landes- und bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus gehende
starke Grundrechtseingriffe. Dieser durch nichts mehr zu rechtfertigende Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Grundrechte der Bürger muss umgehend aufgehoben werden. Genau das hat nun die AfD-Fraktion für die nächste Ratssitzung Ende Juni beantragt.
Die Entscheidungskompetenz dafür liegt ausschließlich bei der Stadt Leverkusen. Es gibt also auch keine formaljuristischen Gründe, die gegen eine solche Aufhebung der entsprechenden Verordnungen der Stadt Leverkusen sprechen würden. Die Ratsfraktionen der Altparteien können sich also auch nicht auf Zwänge durch übergeordnete Bestimmungen berufen. Die Leverkusener Kommunalpolitik hat es selbst in der Hand, ob wir in Zukunft zumindest wieder im Freien überall unbeschwert durchatmen können!