Baudezernentin Deppe trotz zahlreicher Gegenstimmen und viel Kritik wiedergewählt

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Die umstrittene Leverkusener Baudezernentin Andrea Deppe, die vor acht Jahren auf dem politischen Ticket der Grünen ins Amt gekommen war, ist in der Ratssitzung am 22. Februar ohne vorherige Stellenausschreibung für weitere acht Jahre wiedergewählt worden. Vorausgegangen war dem eine hitzige Ratsdebatte und eine von der AfD-Fraktion beantragte geheime Abstimmung, die immerhin zu 18 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen führte.

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle wurde leider von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt. Viel Zutrauen in eigene, bessere Argumente scheint man bei CDU, Grünen und SPD aber nicht zu haben. Der fundierten Kritik des AfD-Fraktionsvorsitzenden Yannick Noe an dem anhaltenden Postenklüngel in Leverkusen hatten die Mehrheitsfraktionen inhaltlich nichts entgegen zu setzen. Nach der Debatteneröffnung durch die AfD folgten nur zustimmende Redebeiträge anderer Oppositionsvertreter wie z.B. von Erhard Schoofs von der Bürgerliste.

Hier die Rede von Yannick Noe im Wortlaut:

“Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heutigen Verwaltungsvorlage soll also die Beigeordnete für das Dezernat V – Planen und Bauen – für weitere acht Jahre im Amt bestätigt werden.

Ohne eine öffentliche Ausschreibung der Stelle.
Ohne dem Stadtrat überhaupt eine Auswahl zu lassen.
Ohne einen vorherigen Diskussionsprozess in Kommunalpolitik und Bürgerschaft.

Das ist das Gegenteil eines transparenten Verfahrens zur Besetzung einer Spitzenposition in der Stadtverwaltung. Hier geht es nicht um eine nachrangige Personalentscheidung, sondern um eine Schlüsselposition an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik.

Eine Entscheidung, die im Idealfall anhand einer fairen Bestenauswahl nach persönlicher Eignung und fachlicher Qualifikation in großer Offenheit getroffen werden sollte – und nicht mit politischen Deals in heimlichen Hinterzimmerrunden.
Denn damit wird nur der Parteibuch- und Vetternwirtschaft Vorschub geleistet.

Wir als AfD-Fraktion haben deshalb den Antrag eingebracht, die heutige Entscheidung durch den Beschluss für ein Ausschreibungsverfahren unter Beteiligung aller Ratsfraktionen zu ersetzen. Eine öffentliche Stellenausschreibung, die die Gemeindeordnung NRW im übrigen ausdrücklich bei der Besetzung von Beigeordnetenstellen vorsieht. In
§ 71 der GO NRW heißt es wörtlich:

‘Die Zahl der Beigeordneten wird durch die Hauptsatzung festgelegt. Die Beigeordneten sind kommunale Wahlbeamte. Sie werden vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.’

Grundsätzlich sieht die GO also eine Ausschreibung der Stelle vor. Da die Stelle erst zum 1. Juli neu besetzt wird, bliebe hierfür auch noch genügend Zeit. Nur im Falle einer Wiederwahl kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden – muss aber nicht! Und transparente Kommunalpolitik sollte nicht immer nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Wir sollten und müssen uns selbst einen höheren Anspruch setzen, um der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegen zu wirken!

Das sind die allgemeinen, grundsätzlichen Argumente für unseren Antrag. Wir möchten aber nicht verschweigen, dass wir auch konkret Bedenken gegen eine Wiederwahl der Amtsinhaberin haben. In der Vergangenheit gab es parteiübergreifend viel Kritik an ihrer Amtsführung. Noch bis vor kurzem galt ihre Wiederwahl als äußerst unwahrscheinlich.

Woher nun der plötzliche Sinneswandel bei den Mehrheitsfraktionen kommt, kann nur spekulativ beantwortet werden. Es verstärkt sich jedenfalls der Eindruck, dass hier ein umfassendes Personaltableau, das in parteipolitischen Hinterzimmern ausgeklüngelt wurde, ohne große öffentliche Diskussionen durchgepaukt werden soll. Der Stadtrat, das eigentliche Entscheidungsorgan, wird damit aber nur noch zum bloßen Abnickverein degradiert. Das darf nicht sein!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Ratskollegen:

Ich bitte daher um Ihre Zustimmung für unseren Antrag und eine Ausschreibung der Beigeordnetenstelle. Gerne kann sich daran dann auch die bisherige Amtsinhaberin beteiligen. Falls Sie jedoch an der heutigen Wahl festhalten wollen, beantrage ich hiermit schon jetzt eine geheime Abstimmung nach § 50 der Gemeindeordnung NRW.”

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