Yannick Noe: Bestenauswahl statt Parteibuchwirtschaft bei Spitzenposten!

Artikel teilen! Alternative unterstützen!

Die achtjährige Amtszeit der bisherigen Beigeordneten für das Leverkusener Baudezernat endet am 30.6.2021. Die Stelle muss daher neu besetzt werden. Dafür gilt es den bestmöglichen Kandidaten unabhängig von parteipolitischen Überlegungen zu finden.
 
Die Auswahl hat vor allem nach fachlichen Gesichtspunkten zu erfolgen. Bei der Suche nach einer solch wichtigen Führungskraft in der Stadtverwaltung müssen die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung der Kandidaten ausschlaggebend sein.
 
Dafür bietet am besten eine öffentliche Ausschreibung Gewähr, so wie es übrigens auch die Gemeindeordnung NRW vorsieht. Nur bei der Wiederwahl eines Beigeordneten kann davon im Einzelfall abgesehen werden.
 
Eine Wiederwahl der bisherigen Beigeordneten, also der den Grünen nahestehenden Frau Deppe, ist aber, diplomatisch ausgedrückt, durchaus umstritten im Stadtrat. Und selbst wenn diese erfolgen sollte, spräche nichts gegen eine vorherige öffentliche Ausschreibung der Stelle. Denn die bisherige Amtsinhaberin kann sich daran natürlich auch selbst als Kandidatin beteiligen.
 
Nach Ausschreibung der Stelle ist eine Findungskommission unter Beteiligung aller Ratsfraktionen mit der Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Durchführung von Vorstellungsgesprächen zu betrauen. Diese Findungskommission sollte dann nach fachlichen Kriterien die Wahl des Beigeordneten im Stadtrat vorbereiten und eine Beschlussempfehlung aussprechen.
 
Nur eine solche Vorgehensweise garantiert demokratische Transparenz und beugt Klüngelvorwürfen bei einer mit immerhin über 9.000 Euro monatlich dotierten Stelle vor.
 
Die AfD-Fraktion hat deshalb für die nächste Ratssitzung am 22. Februar beantragt, die ohne Ausschreibung vorgesehene Wiederwahl der bisherigen Baudezernentin abzusetzen und durch den Start eines regulären Ausschreibungsverfahrens zu ersetzen:
 
“Die Stelle des Beigeordneten für das Dezernat V – Planen und Bauen – wird zum 1.7.21 gemäß der Sollbestimmung des § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW öffentlich ausgeschrieben. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Findungskommission unter Beteiligung aller Fraktionen für die Besetzung der Beigeordnetenstelle ins Leben zu rufen.”
 
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Mehrheitsfraktionen zu dieser eigentlich völlig selbstverständlichen Forderung verhalten werden. Wer nichts zu verbergen hat, müsste jedenfalls keine Angst vor einem transparenten Verfahren haben!
 
Ihr Yannick Noe
 
Kreis- und Fraktionsvorsitzender der AfD Leverkusen

Jetzt Email-Rundbrief abonnieren!

Erhalten Sie Neuigkeiten von der AfD Leverkusen.