Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen hat zwei Anträge zur Senkung kommunaler Ausgaben in die nächsten Sitzungen des Finanzausschusses und des Stadtrates eingebracht. Ziel ist ein umfassendes Einsparprogramm bei externen sozialen Trägern sowie bei den Kosten für Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen.
„Leverkusen steckt in einer massiven Haushaltskrise. Deshalb darf kein Euro mehr ohne strenge Prüfung von Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und rechtlicher Grundlage ausgegeben werden“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Yannick Noe. „Gesetzliche Pflichtaufgaben müssen selbstverständlich erfüllt werden. Aber die Stadt darf nicht länger bloß als Zahlmeister auftreten, wenn Trägerkosten, Verwaltungsaufwand und externe Dienstleistungsverträge immer weiter steigen.“
Mit dem ersten Antrag fordert die AfD-Fraktion eine systematische Überprüfung sämtlicher Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen und sonstigen sozialen Dienstleistern. Insbesondere sollen Overhead-, Verwaltungs-, Leitungs- und Gemeinkosten kritisch hinterfragt, Vergleichswerte anderer Kommunen herangezogen und Einsparmöglichkeiten transparent gemacht werden.
Zudem soll die Verwaltung ihre rechtlichen und vertraglichen Verhandlungsspielräume konsequent nutzen. Wo Forderungen von Trägern nicht wirtschaftlich vertretbar seien, müsse die Stadt nach Auffassung der AfD-Fraktion nachverhandeln und erforderlichenfalls auch Schiedsstellenverfahren oder andere Rechtsmittel ausschöpfen. Zuschüsse und Vereinbarungen sollen künftig stärker an messbare Ziele, Fallzahlen, Wirkungsnachweise und Berichtspflichten gebunden werden.
Der zweite Antrag richtet sich auf die kommunalen Ausgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die AfD-Fraktion verlangt unter anderem eine Überprüfung von Unterbringungsstandorten, Betreiberverträgen, Sicherheitsdiensten, Betreuungsleistungen, Verwaltungsabläufen und möglichen Gebühren- oder Kostenbeteiligungen. Ebenso müsse sichergestellt werden, dass sämtliche Erstattungsansprüche gegenüber Land, Bund und Europäischen Union vollständig und fristgerecht geltend gemacht werden.




